Veröffentlichungen
Ehrenamtliche Mitarbeit
Ehrenamtliche Mitarbeit und mehr...
Einleitung
Nicht selten wachsen ehrenamtlichen Vorständen von Sportvereinen ihre Aufgaben im wahrsten Sinne des Wortes über den Kopf.
Die Mitgliederverwaltung, die Vereinsbuchführung, Meldungen an Kommunen oder Verbände, Mitgliederinformationen und die Organisation des sportlichen Angebots lassen sich zuweilen schwer mit dem eigenen Beruf, der Familie oder schlicht dem Privatleben vereinbaren.
Zudem ist es schwer neue Mitarbeiter, neue Vorstandsmitglieder, zu gewinnen. Die Aussicht auf „die viele Arbeit“ schreckt ab.
In vielen Vereinen müssen satzungsgemäße Vorstandsposten in Personalunion besetzt werden, weil sich keine ehrenamtlichen Mitarbeiter finden. Und wer die doppelte Arbeit machen muss, der wird auf Dauer unzufrieden. Unzufriedenheit im Vorstand schlägt sich mit unter auf das Vereinsklima nieder und macht zudem die Vorstandsarbeit für potenzielle „Neu-Vorständler“ unattraktiv. Aber attraktiv muss eine ehrenamtliche Arbeit schon sein, wenn man dafür einen Teil seiner Freizeit einsetzt.
Was wäre jedoch, wenn man sich selbst wieder Freiräume für neue Ideen schafft, wieder mit Spaß bei der Sache sein kann, weil Teile dieser Arbeit von anderen gemacht werden?
Mitgliederversammlungen
Mitgliederversammlungen interessant gestalten
Vom gemiedenen Pflichttermin zum Vereinsevent
Einleitung
Mitgliederversammlungen – vor allem die Jahreshauptversammlungen von Mehrspartenvereinen – sind leider meist schwach besucht.
Was schade ist, ist doch die Mitgliederversammlung – neben dem Vorstand – ein grundsätzlich notwendiges und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschriebenes Vereinsorgan.
Wie eine Mitgliederversammlung durchzuführen ist, wird in den meisten Fällen sehr genau durch die Vereinssatzung geregelt.
Doch bei aller Notwendigkeit und Regelungen durch BGB oder Satzung, nirgends steht geschrieben, dass eine Mitgliederversammlung trocken, uninteressant, langatmig und altbacken sein muss.
Wie eine Mitgliederversammlung durchzuführen ist, wird in den meisten Fällen sehr genau durch die Vereinssatzung geregelt.
Doch bei aller Notwendigkeit und Regelungen durch BGB oder Satzung, nirgends steht geschrieben, dass eine Mitgliederversammlung trocken, uninteressant, langatmig und altbacken sein muss.