Ehrenamtliche Mitarbeit und mehr...

 
Einleitung
Nicht selten wachsen ehrenamtlichen Vorständen von Sportvereinen ihre Aufgaben im wahrsten Sinne des Wortes über den Kopf.
Die Mitgliederverwaltung, die Vereinsbuchführung, Meldungen an Kommunen oder Verbände, Mitgliederinformationen und die Organisation des sportlichen Angebots lassen sich zuweilen schwer mit dem eigenen Beruf, der Familie oder schlicht dem Privatleben vereinbaren.
Zudem ist es schwer neue Mitarbeiter, neue Vorstandsmitglieder, zu gewinnen. Die Aussicht auf „die viele Arbeit“ schreckt ab.
In vielen Vereinen müssen satzungsgemäße Vorstandsposten in Personalunion besetzt werden, weil sich keine ehrenamtlichen Mitarbeiter finden. Und wer die doppelte Arbeit machen muss, der wird auf Dauer unzufrieden. Unzufriedenheit im Vorstand schlägt sich mit unter auf das Vereinsklima nieder und macht zudem die Vorstandsarbeit für potenzielle „Neu-Vorständler“ unattraktiv. Aber attraktiv muss eine ehrenamtliche Arbeit schon sein, wenn man dafür einen Teil seiner Freizeit einsetzt.
Was wäre jedoch, wenn man sich selbst wieder Freiräume für neue Ideen schafft, wieder mit Spaß bei der Sache sein kann, weil Teile dieser Arbeit von anderen gemacht werden?
 
Aufgabenbeschreibung im Verein
Wichtig zur Neugewinnung und auch zur Bindung von Ehrenamtlichen, Freiwilligen, Mitarbeitern oder auch zur Fremdvergabe (Outsourcing) von Aufgaben ist es, sich zunächst einmal der Aufgaben im Verein bewusst zu werden. Angefangen bei den Aufgaben, die ein jedes Vorstandsmitglied zu bewältigen hat, bis hin zu allen anderen Aufgaben, die im Verein anfallen.

Früher waren dies "Stellenbeschreibungen des Vorstandes", doch ein zeitgemäßes Freiwilligenmanagement (Ehrenamtsmanagement) verlangt ein Umdenken. Es erfordert ein Denken weg von "der Stelle", die besetzt werden soll, hin zu dem Menschen, der sich engagieren möchte. Deswegen lösen wir uns von dem Begriff der Stellenbeschreibung und auch von der Begrenzung auf den Vorstand, denn unser Ziel ist es, viele Menschen im Verein für ein freiwilliges Engagement zu begeistern.

Es sollten vereinsübergreifende Aufgabenbeschreibungen erstellt werden, die möglichst genau sind und - das ist gewissermaßen die Kür - zudem noch einen zeitlichen Umfang abbilden.
Ein Beispiel: es genügt nicht, dem Bereich der Mitgliederverwaltung die Aufgabe „Briefe an Mitglieder“ zuzuschreiben. Vielmehr sollte es heißen: „Erstellung und Versand von Willkommenschreiben an Mitglieder nach Neuaufnahme“, „Versand Serienbrief zur Einladung Mitgliederversammlung“, „Erstellung und Versand von Jubiläums- und Gratulationsschreiben“, „Erstellung und Versand von Bestätigungsschreiben nach Kündigung“ u.s.w.
 
Nur wer detaillierte Angaben macht, kann sich hinterher nicht vorwerfen lassen, die Arbeit schön geredet und den vollen Umfang der Aufgaben unterschlagen zu haben. Außerdem lassen sich durch detaillierte Aufstellung Teilaufgaben besser auslagern.
 
Die Ehrenamtspauschale
Durch die Einführung der Ehrenamtspauschale (richtiger: Ehrenamtsfreibetrag nach §3 Nr. 26a EStG) ist Vereinen ein Instrument an die Hand gegeben worden, ehrenamtliche Arbeit finanziell zu honorieren.
Viele Vereine haben die Ehrenamtspauschale bereits in ihren Satzungen verankert, genutzt wird sie jedoch vielfach nicht – oder nur unter ihren Möglichkeiten.
Das Potenzial ist vorhanden, aber mit diesem Instrument einen Anreiz für neue Mitarbeiter im Verein zu schaffen, widerspricht der Wahrnehmung so manch eines Vorstandes.
 
Die Bundesregierung ist sich dem Wert des Ehrenamts für die Gesellschaft durchaus bewusst und hatte erstmals 2013 mit ihrem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts (Ehrenamtsstärkungsgesetz), vom 21.03.2013, Stellung bezogen.
Die Ehrenamtspauschale wurde durch das Jahressteuergesetz 2020, ab dem 01.01.2021 von 720,-€ auf maximal 840,-€, für ehrenamtliches Engagement im ideellen Bereich angehoben.
Voraussetzung ist, dass die Vereinssatzung eine Auszahlung an Mitglieder nicht verbietet und dass eine Auszahlung an die Vorstandsmitglieder in der Satzung verankert ist. Außerdem zu beachten ist, dass die Ehrenamtspauschale nur dann ausgezahlt werden darf, wenn der Verein über die entsprechenden finanziellen und liquiden Mittel verfügt, um eine Auszahlung vorzunehmen.
Einem Verein, der die Ehrenamtspauschale auszahlt ohne diese in seiner Satzung verankert zu  haben, droht der Verlust seiner Gemeinnützigkeit.
 
Vorstandsarbeit ist Ehrensache und darf nicht mit Geld honoriert werden?
Diese Meinung wird in vielen Vorständen vertreten und grundsätzlich ist es eine lobenswerte Einstellung. Dem widerspricht jedoch die Tatsache, dass mitunter auch in diesen Vereinen Übungsleiter für ihr Engagement eine Vergütung im Sinne der Übungsleiterpauschale –  maximal 3.000,-€ pro Jahr – erhalten.
Warum also nicht auch Vorstandsarbeit würdigen?
 
Die Ehrenamtspauschale ist zudem kombinierbar – mit dem Übungsleiterfreibetrag und mit einem Minijob.
Das heißt, wenn ein Übungsleiter nach seinen Trainingseinheiten noch die Buchführung des Vereins übernimmt, kann er beide Freibeträge in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass sich beide Aufgaben voneinander trennen lassen und die Ehrenamtspauschale nur für Tätigkeiten im ideellen Bereich ausgezahlt wird.
 
Da viele ehrenamtlich Tätige genauso denken, wie die oben erwähnten Vorstände, ist es auch möglich, die Ehrenamtspauschale zurück zu spenden. Zurzeit ist dies noch direkt möglich, d.h. statt einer Auszahlung auf das Konto des Vorstandsmitglieds kann direkt eine Spendenquittung ausgestellt werden.
Das Vorstandsmitglied kann diese Spendenquittung bei seiner nächsten Einkommensteuererklärung geltend machen.
 
Diesen Anreiz Mitarbeiter zu gewinnen, sollten Vereine keinesfalls unterschätzen.
 
 
450-Euro-Minijob
Wenn sich ehrenamtlich niemand für die Arbeit im Verein findet, kann über die Vergabe von Minijobs nachgedacht werden. Minijobber können monatlich bis zu 450,-€ verdienen – die jährliche Höchstverdienstgrenze liegt bei 5400,-€.
 
Die Beschäftigung von Minijobbern ist der Minijob-Zentrale anzuzeigen und vom Verein sind pauschale Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (i. H .v. 30%) zu entrichten. Die pauschale Lohnsteuer (i. H. v. 2%) kann vom Verein übernommen werden.
 
Vereine, die über die Beschäftigung von Minijobbern nachdenken, sollten sich auf der Homepage der Minijobzentrale (minijob-zentrale.de) über die Modalitäten informieren.
 
 
Outsourcing
Der Trend zum Outsourcing – zu gut deutsch Auslagern – von Vereinsarbeit zeichnet sich ab.
Viele Vereine machen dies bereits, ohne sich dessen bewusst zu sein oder zumindest ohne es so zu nennen. Bestes Beispiel hierfür ist der Steuerberater. Ob dieser nun für den Verein die komplette Buchführung inklusive aller Buchungen übernimmt oder nur den Jahresabschluss erstellt, hier wurde Arbeit ausgelagert.
 
Gerade kleinere bis mittelgroße Vereine haben nicht die finanziellen Möglichkeiten, bezahlte Mitarbeiter für ihre Vereinsverwaltung zu beschäftigen. Die Vorstellung Arbeitgeber zu werden, die zu leistenden Abgaben und der Verwaltungsaufwand schrecken ab. Selbst Minijobber machen „Mühe“.
Viel einfacher ist die Fremdvergabe. Raus aus dem Verein. Kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
 
Ob Mitgliederverwaltung oder Buchführung, Homepagebetreuung oder Erstellung von Mitgliederzeitschriften, Projekt- oder Sponsorenbetreuung, vieles kann ausgelagert werden.
Ob dauerhafter Vertrag oder einzelnes zu unterstützendes Projekt, ob komplette Betreuung oder Übertragung von Einzelaufgaben, die Bandbreite ist groß.
Eine Firma, die Auftragsleitungen ausführt und diese Leistungen dem Verein in Rechnung stellt, ist sehr viel einfacher zu handhaben. Der Verein wird nicht Arbeitgeber, sondern Auftraggeber. Der Verein macht die Vorgaben und behält die Kontrolle.
Die Firma ist Dienstleister. Der Vorstand kann sich entlasten.
 
Doch auch bei Dienstleistern gibt es Unterschiede. Sinnvoller Weise sollte ein Verein sich einen Dienstleister suchen, der sich auch mit Vereinen auskennt.
Nicht jeder, der schon einmal etwas von Buchführung gehört hat, kennt sich mit den Besonderheiten einer Vereinsbuchführung aus.
Einer Auftragsvergabe sollte ein Gesprächstermin –  möglichst in den Räumen des Vereins – vorausgehen, bei dem detailliert die auszulagernden Aufgaben besprochen werden. Hier kann im Gespräch auch gleich nach den Vereinserfahrungen des Dienstleisters und seinen Referenzen gefragt werden.
 
Die Kosten für solche Dienstleistungen lassen sich nicht pauschalisieren. Vor einem Angebot erfolgt sinnvollerweise eine Bestandsaufnahme. Die Mitgliederzahl, die Anzahl der vorhandenen Abteilungen und bereits vorhandene Ressourcen, wie Vereinsverwaltungs- oder Buchführungsprogramme, spielen eine Rolle.
Jedes Angebot wird individuell berechnet, ob als stundenweise Vereinbarung oder als Pauschale.
Firmen, die ohne eine solche „Vereinsanalyse“ ein Pauschalangebot unterbreiten, sind mit Vorsicht zu genießen. Fragen Sie lieber einmal mehr nach. Ein guter Dienstleister scheut keine Nachfragen.
 
Vorsicht ist  hier – wie bei Trainern und Übungsleitern - bei Scheinselbstständigkeit geboten.
 
Daniela Herrlich
(ursprüngliche Veröffentlichung 04/2017, angepasst 02/2021)
 
Veröffentlicht im Vereinsberaterportal des Landessportbundes Hessen e.V. und auf hfv-online.de